2G+ in Sporthallen
Sport in Innenräumen weiterhin möglich
Ab dem 28.12.2021 gilt die neue Coronaschutzverordnung, die unter anderem vorsieht, dass für die Sportausübung in Innenräumen die sogenannte 2G-Plus-Regelung gilt.
Der LSB-NRW hat die Details dieser Regelung auf seiner Corona-Sonderseite unter veröffentlicht.