Wichtig für SpB.-Wechsel
15.04. beachten bei Wechselabsicht
Spieler, die sich in der neuen Saison zu einem neuen Verein (Spielberechtigungswechsel) verändern wollen, können dies dann i.d.R. unabhängig von der Zustimmung das alten Vereins tun, wenn sie den alten Verein bis spätestens 15. April (im Streitfall durch den Spieler nachzuweisen) über die Wechselabsicht informiert haben. Wird diese Frist nicht eingehalten, so ist der wechselwillige Spieler auf eine Zustimmung des alten Vereins zum verspäteten Wechsel angewiesen. Insofern ist die Beachtung des Termins 15. April dringend zu empfehlen.
Unabhängig davon muss der neue Verein bis spätestens 31. Juli bei der Geschäftstelle des BLV-NRW in Mülheim die Spielberechtigung über den Online-Servicebereich für den Spieler angefordert haben. Liegt neben dem Antrag zum Vereinswechsel des neuen Vereins auch diese Zustimmung des alten Vereins der Geschäftsstelle bis zum 31. Juli bereits vor, kann die neue Spielberechtigung i.d.R. unverzüglich erteilt werden. Ansonsten muss der alte Verein noch befragt werden. Nach dem 31. Juli kann ein Vereinswechsel nur noch in wenigen Ausnahmefällen (siehe SpO §§ 10-14) beantragt werden.
Für Spieler, die noch nie eine Spielberechtigung besessen haben oder über eine bestimmte Zeit inaktiv waren, können bei Vorliegen der in der SpO beschriebenen Voraussetzungen zu jedem Zeitpunkt eine Spielberechtigung erhalten und dann auch noch später zur Vereinsrangliste (VRL) nachgemeldet werden. Das Vorliegen einer Spielberechtigung ist Voraussetzung zur Aufnahme in die VRL. Die Nennung in der jeweiligen VRL (Senioren- und/oder Jugendbereich) ist zwingend nötig, um in Mannschaftsspielen eingesetzt werden zu können. Die Meldung zur VRL erfolgt über den Bezirks-(jugend)wart.