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Corona-News - Update 03.06.2020

Neue Coronaschutzverordnung Land NRW

Liebe Badmintonspielerinnen und Badmintonspieler,
liebe Freundinnen und Freunde des Badmintonsports in NRW,

am 30.Mai 2020 ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW in Kraft getreten. Wie auch in anderen Gesellschaftsbereichen scheint die Lage unübersichtlicher zu werden. Während der Federball in einigen Kreisen, Städten und Vereinen seit ca. drei Wochen wieder durch die Hallen geschlagen wird, sind die Badmintonfelder andernorts noch verwaist. So stellt sich auch die Lage im Bundesgebiet dar. In manchen Bundesländern wird der Trainingsbetrieb erst in dieser oder in der kommenden Woche möglich sein.

Die Presse-Meldungen zur Aktualisierung der Coronaschutzverordnung haben bei vielen Menschen Erwartungen geweckt, die bei genauerer Betrachtung nur teilweise erfüllt wurden. So gilt z.B. die Aufhebung des Verbots der Kontaktsportarten sowie die Möglichkeit zur Durchführung von Wettkämpfen mit begrenzter Personenanzahl zurzeit nur für Outdoor-Sportarten.

Viele Badmintonsportler stellen sich die Frage, ob in den Vereinen wieder Doppel und Mixed gespielt werden kann und ob die Empfehlungen für den Wiedereinstieg in das Badminton-Training weiter gelockert werden können. Der Badminton-Landesverband (BLV-NRW) beschäftigt sich in Abstimmung mit dem Deutschen Badminton-Verband (DBV) intensiv mit dieser und anderen Fragen zur Auslegung der Corona-Rechtsverordnungen. Es erreichen uns auch Nachrichten, dass in einigen kommerziellen Centern bereits wieder Doppel gespielt werde. Ob diese Praxis rechtlich abgesichert, sinnvoll und schon in den Vereinen umgesetzt werden kann, ist fraglich.
Auch wenn bei großzügiger Auslegung der Verordnungen das Doppel-/Mixed-Spiel in Sporthallen unter Wahrung des Mindestabstands und der üblichen Hygienebestimmungen theoretisch möglich wäre, raten BLV-NRW und DBV vorerst noch dazu, auf diese Spielform zu verzichten.
Vielmehr wird empfohlen, den Trainingsbetrieb unter Einhaltung der Kriterien wieder behutsam aufzunehmen und Erfahrungen mit dem örtlichen Hygienekonzept zu sammeln. Auch an den Bundes- und Landesstützpunkten wird zurzeit noch kein Doppel gespielt und auf Spielformen wie z.B. "Zwei gegen Eins" verzichtet.

Gemäß der Aktualisierung der DOSB-Leitplanken für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben werden BLV-NRW und DBV ihre Empfehlungen zu den Distanzregeln leicht anpassen. Der Mindestabstand soll demnach 1,50 bis 2,00 Meter betragen, was den Vereinen etwas mehr Flexibilität im Umgang mit den Distanzregeln ermöglichen soll. Je nach Alter, Größe und Niveau der Gruppe sind so gewisse Lockerungen im Netzbereich und an den Seitenrändern der Spielfelder möglich.
Weiterhin wird mit Nachdruck auf die notwendige dauerhafte oder zumindest regelmäßige Belüftung der Sporthallen hingewiesen. Auch wenn der Federball in seiner Flugrichtung durch den Windzug teilweise etwas abgelenkt wird, kann das Infektionsrisiko durch die verstärkte Frischluftzufuhr und Luftzirkulation in der Halle nach Ansicht von Experten gesenkt werden.  

An dieser Stelle wird aber nochmals darauf hingewiesen, dass mit den Empfehlungen lediglich ein sportartspezifischer Rahmen geschaffen wird, über deren Umsetzung jeder Verein auf Grundlage der lokalen Bestimmungen selbst entscheiden muss. Der BLV-NRW empfiehlt seinen Vereinsvorständen, die sich bietenden Möglichkeiten behutsam zu nutzen und sich dabei von keiner Seite unter Druck setzen zu lassen. Des Weiteren wird empfohlen, sich frühzeitig um Sonderregelungen für zusätzliche Hallenzeiten während der Sommerferien zu bemühen. Sind die städtischen Sporthallen in der Ferienzeit oft mehrere Wochen lang geschlossen, sollten sie in diesem Jahr vor dem Hintergrund der Corona bedingten Schließungszeit und der bevorstehenden Saison möglichst weitgehend geöffnet bleiben. Der BLV-NRW unterstützt entsprechende Initiativen seiner Vereine gegenüber Städten und Kommunen ausdrücklich.  

Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) hat die wesentlichen Neuerungen der Coronaschutzverordnung vom 30.5.20 für den Sport in NRW aktualisiert.
So weist der LSB NRW z.B. darauf hin, dass die Dokumentation der Anwesenheitslisten zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit nur für Zuschauer sichergestellt werden muss, da die Rückverfolgbarkeit in einem Verein und in kleineren Trainingsgruppen auch ohne schriftliche Erfassung gewährleistet sei. Bei größeren Gruppen und Gruppen mit Nichtmitgliedern wird dagegen weiterhin eine gesonderte Erfassung empfohlen.
Zudem hat der LSB NRW eine Vorlage zum Datenschutz bei der Erfassung von Personen zur Rückverfolgbarkeit veröffentlicht.  Diese Einverständniserklärung zur Erfassung und Weitergabe von Personenkontaktdaten gemäß Corona-Schutzverordnung NRW nebst den entsprechenden Datenschutzhinweisen kann von Vereinen genutzt und auf individuelle Bedürfnisse angepasst werden.

An dieser Stelle möchten wir den vielen ehrenamtlichen Personen in den Vereinen für ihr herausragendes Engagement danken!
Diese außergewöhnliche Zeit verlangt uns allen sehr viel zusätzliche Arbeit und Verantwortung ab. Zusammen mit den Badminton-Sportlerinnen und -Sportlern sind wir Ihnen/Euch für die Umsetzung des Wiedereinstiegs in den Badmintonsport auf Vereinsebene sehr dankbar!

Der BLV-NRW hält weiter an dem Ziel fest, den Liga- und Turnierbetrieb nach den Sommerferien wieder aufzunehmen und wird über die weiteren Entwicklungen, Empfehlungen und Planungen in gewohnter Form informieren.

(PSch)

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