Zulassungskriterien zu den kommenden BVE, VVE und WDM
Orientierung an der DBV-RL der 34.KW
Die Zulassungskriterien, wie sie in der TO Anlage 6 detailiert festegelegt sind, für die kommenden BVE, VVE und WDM, orientieren sich, wie schon im letzten Jahr, an der DBV-RL der 34.-KW
Die Ranglisten mit Stand der 34. KW (20. August 2020) werden eingefroren und hinsichtlich der Qualifikation für alle nachfolgenden Meisterschaftsrunden verwendet.
Leider fehlt dieser Satz in der aktuellen TO ANlage 6 und wird daher hiermit aktualisiert.